Aus wistra 2/2023
Im Berliner Abgeordnetenhaus wurde nach aktuellen Zahlen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren gefragt. Die Senatsverwaltung für Justiz berichtet insoweit, dass die Investitionsbank Berlin (IBB) – Stand: 27.9.2022 – in 442 Fällen Strafanzeige beim Landeskriminalamt (LKA) Berlin gestellt hat, da der Verdacht im Raum stehe, dass bei der Beantragung der Corona-Soforthilfen des Bundes bzw. des Landes durch Antragsteller oder „prüfende Dritte“ wissentlich falsche Angaben getätigt wurden (Drs. 19/13309). Anlass hierfür seien die Prüfungshandlungen der IBB sowie Hinweise Dritter wie bspw. Mitteilungen aus Betriebsprüfungen der Finanzämter. Eine Aufschlüsselung der Anzeigen nach Jahren habe die IBB nicht vorgenommen.
Im Zusammenhang mit den Corona-Subventionshilfen seien bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa bzw. bei den im Zusammenhang mit der Programmdurchführung beauftragten Dritten zwischen 2020 und 2022 insgesamt 11 Verdachtsfälle erfasst worden. Dabei handele es sich um Verdachtsfälle bei Corona-Sonderstipendien, bei der Soforthilfe IV des Landes Berlin sowie bei der durch das Land Berlin ausgereichten Förderung durch den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen. Es würden sich im Wesentlichen drei Fallgruppen beschreiben lassen:
- Verdachtsfälle, die bei bestätigtem Verdacht an die zuständige Staatsanwaltschaft gemeldet wurden,
- Anfragen des LKA zu Antragstellern/Förderempfängern, die im Zusammenhang mit anderen Corona-Hilfen auffällig geworden sind sowie
- sonstige Verdachtsfälle.
Verdachtsfälle im Zusammenhang mit der Prüfung gemäß der EU-Sanktionsliste sind bei den genannten Zahlen nicht erfasst.
Der Begriff Verdachtsmeldung wird im LKA stets in Zusammenhang mit Meldungen gem. § 45 Abs. 1 S. 1 GwG gesehen. Eine solche Verdachtsmeldung kann verschiedene strafrechtlich zu wertende Sachverhalte oder Straftatbestände enthalten, so dass sich aus einer Verdachtsmeldung eine unbestimmte Anzahl von Strafanzeigen ergeben kann. Alle in der Polizei Berlin eingehenden Verdachtsmeldungen werden auf ihre strafrechtliche Relevanz geprüft und ggf. polizeiliche Ermittlungen eingeleitet. Eine statistische Erfassung der Anzahl von Geldwäscheverdachtsmeldungen, die in einem Zusammenhang zu Corona-Subventionsbetrugstaten stehen, erfolgt im LKA Berlin nicht.
Insgesamt wurden bis zum o.a. Zeitpunkt 11.774 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Bearbeitung weiterer 7.725 verdächtiger Anträge dauert an.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin