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Schwarzarbeitskontrollen in Mecklenburg-Vorpommern

Aus wistra 1/2023


In Mecklenburg-Vorpommern wurden im ersten Halbjahr des Jahres 2022 durch die FKS Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungsbeträge i.H.v. 205.345 € festgesetzt. Die Höhe der erfassten Geldstrafen habe 337.415 € betragen, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 20/3234)

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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