Schwarzarbeitskontrollen in Mecklenburg-Vorpommern
Aus wistra 1/2023
In Mecklenburg-Vorpommern wurden im ersten Halbjahr des Jahres 2022 durch die FKS Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungsbeträge i.H.v. 205.345 € festgesetzt. Die Höhe der erfassten Geldstrafen habe 337.415 € betragen, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 20/3234).
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
Verlag C.F. Müller