Aus wistra 11/2022
Die Prüfung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und Scheinselbstständigkeit gehört gem. § 2 Abs. 1 S. 1 SchwarzArbG zu den Aufgaben der Zollverwaltung und dort im speziellen zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern sind Zahlen zur Arbeit der FKS veröffentlicht worden (Drucks. 8/732).
Die Anzahl der von der FKS wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren in den Jahren 2016 bis 2021 in Mecklenburg-Vorpommern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Jahr | eingeleitete Ordnungs- widrigkeitenverfahren |
eingeleitete Strafverfahren |
2016 | 328 | 2.410 |
2017 | 464 | 2.129 |
2018 | 337 | 2.475 |
2019 | 674 | 2.480 |
2020 | 822 | 1.943 |
2021 | 728 | 2.955 |
Die Anzahl der tatverdächtigen Personen wird in der Arbeitsstatistik der FKS nicht ausgewiesen. Eine automatisierte Auswertung der Arbeitsstatistik der FKS bezüglich der Staatsangehörigkeit im Ermittlungsverfahren ist – so die Auskunft der Landesregierung – derzeit nicht vorgesehen.
Die angebliche Schadenssumme (in EUR) aus nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, welche in den Jahren 2016 bis 2021 im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen der FKS in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt wurde, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
2016 | 4.849.354 |
2017 | 14.241.895 |
2018 | 8.488.915 |
2019 | 15.676.072 |
2020 | 12.551.062 |
2021 | 11.618.279 |
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin