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Schwarzarbeit

Aus wistra 11/2022

Die Prüfung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und Scheinselbstständigkeit gehört gem. § 2 Abs. 1 S. 1 SchwarzArbG zu den Aufgaben der Zollverwaltung und dort im speziellen zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern sind Zahlen zur Arbeit der FKS veröffentlicht worden (Drucks. 8/732).

Die Anzahl der von der FKS wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren in den Jahren 2016 bis 2021 in Mecklenburg-Vorpommern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
 

Jahr eingeleitete Ordnungs-
widrigkeitenverfahren
eingeleitete
Strafverfahren
2016 328 2.410
2017 464 2.129
2018 337 2.475
2019 674 2.480
2020 822 1.943
2021 728 2.955

 

Die Anzahl der tatverdächtigen Personen wird in der Arbeitsstatistik der FKS nicht ausgewiesen. Eine automatisierte Auswertung der Arbeitsstatistik der FKS bezüglich der Staatsangehörigkeit im Ermittlungsverfahren ist – so die Auskunft der Landesregierung – derzeit nicht vorgesehen.

Die angebliche Schadenssumme (in EUR) aus nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, welche in den Jahren 2016 bis 2021 im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen der FKS in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt wurde, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
 

2016 4.849.354
2017 14.241.895
2018 8.488.915
2019 15.676.072
2020 12.551.062
2021 11.618.279


Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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