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Corona-Abrechnungsbetrug

Aus wistra 9/2022

Im Brandenburger Landtag wurde darauf hingewiesen, dass der Bundesrechnungshof fehlende Kontrollen bei der Abrechnung von sog. Bürgertests moniert habe. Diese Corona-Schnelltests sind für die Bürger kostenlos und wurden bisher mit über 9 Mrd. EUR vom Bund finanziert. Dabei rechnen die Testzentren ihre Leistungen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen ab; diese wiederum bekommen die Kosten vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) erstattet. Daran anknüpfend wollten Parlamentarier wissen, wie viele Strafanzeigen in Bezug auf einen mutmaßlichen Abrechnungsbetrug im Zusammenhang mit Corona-Bürgertests und Corona-Testzentren bei den märkischen Polizeidienststellen und Staatsanwaltschaften eingegangen sind.

Das Ministerium des Innern teilt hierzu mit (Plenarprotokoll 7/66), dass im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) diese spezielle Begehungsweise des Betrugs mangels entsprechender Katalogwerte nicht automatisiert auswertbar ist. Eine Erhebung der relevanten Sachverhalte/Ermittlungsverfahren im Sinne der Anfrage könnte nur händisch erfolgen und würde einen unverhältnismäßigen und nicht tragbaren ressourcenbindenden Verwaltungsaufwand innerhalb des Polizeipräsidiums nach sich ziehen, der in der Kürze der Zeit nicht umsetzbar sei.

Im Rahmen einer ersten, lediglich prüfenden Abfrage – die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt – seien im Zuge einer freien händischen Erhebung bislang zwölf polizeilich relevante Sachverhalte/Ermittlungsverfahren innerhalb des Polizeipräsidiums identifiziert worden, die sich zum Teil bei der Staatsanwaltschaft zur weiteren Entscheidung befinden. Im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister würden sog. Abrechnungsbetrugsfälle in Bezug auf Corona-Bürgertests und Corona-Testzentren nicht spezifisch statistisch erfasst, so dass eine verlässliche Auskunft im Sinne der Fragestellung ebenfalls nicht möglich sei. Eine bei den Behördenleiterinnen und Behördenleitern der vier Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg durchgeführte Abfrage nach Einzelfällen habe ergeben, dass bei der Staatsanwaltschaft Cottbus in diesem Zusammenhang gegen drei Beschuldigte ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges geführt wird, das aufgrund von polizeilichen Erkenntnissen aus einem anderen Ermittlungsverfahren von Amts wegen eingeleitet worden sei.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
 


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