Aus wistra 9/2022
Im Berliner Abgeordnetenhaus wurde nach anonymen Hinweissystemen innerhalb der Berliner Polizei gefragt. Die Senatsverwaltung für Inneres teilt hierzu mit (Drs. 19/11577), dass das webbasierte Anonyme Hinweisgebersystem (AHS) betrieben wird. Das AHS wurde im Jahr 2015 zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korruption eingerichtet. Es soll nunmehr durch ein phänomenoffenes System – das erweiterte Anonyme Hinweisgebersystem (eAHS) – ersetzt werden. Das Ausschreibungsprozedere für das eAHS sei bereits initiiert.
Jeder im AHS eingehende Sachverhalt werde durch den das System betreuenden Dienstbereich im Landeskriminalamt (LKA) Berlin geprüft und es werden erste Ermittlungen zu Personen und Bezugsorten vorgenommen. Zur weiteren Erhellung des Sachverhalts werde versucht, mit der hinweisgebenden Person schriftlich über ein eingerichtetes Postfach im AHS in Kontakt zu treten. Mit den erlangten Erkenntnissen werde der Sachverhalt zur weiteren Bearbeitung anschließend an die zuständige Fachdienststelle der Polizei Berlin, an Polizeidienststellen im Bundesgebiet oder an andere Behörden übergeben.
Sämtliche im AHS eingehende Sachverhalte werden – so wird weiter ausgeführt – ausschließlich anhand von Sachkriterien entsprechend der einschlägigen Gesetze hinsichtlich eines straf‑, disziplinar- oder arbeitsrechtlich zu würdigenden Verhaltens bewertet. Das weitere Prozedere unterscheide sich nicht von offen angezeigten Verfahren.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin