Aus wistra 9/2022
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wurde u.a. gefragt, wie viele Anzeigen gegen Ärzte, Mediziner und Physiotherapeuten, gegen ambulante Pflegedienste, Pflegeheime und 24-Stunden-Intensivpflegedienste sowie im Zusammenhang mit dem Betrieb von Corona- Testzentren in den Jahren 2019 bis heute wegen Betruges gestellt wurden. Die Landesregierung weist eingangs darauf hin (Drs. 8/612), dass die PKS eine Ausgangsstatistik ist. Sie stelle die valideste und damit beste Datenbasis zur Analyse der längerfristigen Entwicklung polizeilich registrierter Straftaten dar. An die Landesregierung adressierte Fragen würden jedoch mit dem Datenbestand der Eingangsstatistik beantwortet, weil mit den Daten der PKS keine Spezifik zu Tatverdächtigen ausgewertet werden könne. Die nachstehend benannten Zahlen sollen auf den Daten der laufenden Bearbeitung im Vorgangsbearbeitungssystem EVA der Landespolizei Mecklenburg- Vorpommern basieren und bereits mit der Vorgangserstellung für Auswertezwecke zur Verfügung stehen (Erfassungszeitpunkt: 26.4.2022).
Zu konkreten Zahlen heißt es:
Jahr | Anzahl der Vorgänge | Schaden in EUR |
2019 | 51 | 118.296,00 |
2020 | 51 | 135.493,00 |
2021 | 10 | 4.213,53 |
Der Schwerpunkt der Fälle soll im Landkreis Rostock liegen („Großverfahren“).
Im Vergleich zu anderen Regionen bzw. eigenen kanzleibezogenen praktischen Erfahrungen wirken die durch die Landesregierung MV mitgeteilten Fall- und Schadenszahlen geradezu gering – ist da statistisch wirklich alles erfasst?
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin