Aus wistra 8/2022
Anknüpfend an ein Urteil des BFH v. 2.2.2022 (I R 22/20, wistra 2022, 175 [Ls.]) wurden im Hessischen Landtag sog. Cum/Ex-Geschäfte thematisiert (Drucks. 20/8240). Das Ministerium der Finanzen merkt hierzu an, dass die Landesfinanzverwaltung missbräuchliche Cum/ Ex-Fallgestaltungen mit einem Anrechnungsvolumen i.H.v. ca. 1,5 Mrd. EUR (Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag) aufgegriffen hat. Zwischenzeitlich seien mehr als zwei Drittel der rechtswidrig durch die Steuerpflichtigen zur Anrechnung gebrachten Anrechnungsbeträge erfolgreich zurückgefordert worden. Es seien weiterhin noch Prüfungen und Ermittlungsverfahren anhängig. Insofern lasse sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend beziffern, in welchem Umfang letztlich für das Land Hessen durch missbräuchliche Cum/Ex-Geschäfte ein „Gesamtschaden“ entstanden ist.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M. habe berichtet, dass in insgesamt 13 Verfahrenskomplexen ermittelt wird, die insgesamt 30 Ermittlungsverfahren umfasst haben, von welchen 18 Verfahren noch offen sind. 3 Anklagen lägen vor.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin