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Schwarzgeld im Fußball

Aus wistra 7/2022

Anknüpfend an einen Bericht in der Sportschau wurde im Bundestag nach gesetzgeberischen Maßnahmen gegen Schwarzgeldzahlungen im Amateurfußball gefragt. Zusammengefasst: Alles kein Problem (BT-Drucks. 20/602):

„Die Durchführung von Strafverfahren ist Aufgabe der zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Diese sind verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und die erforderlichen Ermittlungen durchzuführen, wenn zureichende tatsächlich Anhaltspunkte für eine Steuerstraftat bestehen. Hierbei gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, so dass von Amts wegen der strafrechtlich relevante Sachverhalt vollständig aufzuklären ist.
Die im Bericht genannten Strafverfahren sowie die Berichterstattungen in der letzten Zeit zeigen im Übrigen, dass die Länder effiziente Maßnahmen ergreifen, um Steuerhinterziehung im Bereich des Amateurfußballs wirksam zu bekämpfen. Sofern gleichwohl erkennbar werden sollte, dass gesetzgeberische Maßnahmen notwendig werden, wird die Bundesregierung diese in einem Gesetzgebungsverfahren vorschlagen.“

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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