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Mindestlohn

Aus wistra 7/2022

Im Bundestag wurde auch danach gefragt, wie viele Arbeitgeberprüfungen im Jahr 2021 durch die FKS durchgeführt wurden, bei denen es u.a. auch um die Einhaltung von Mindestlohnvorschriften (AEntG, MiLoG, AÜG) ging, und wie viele davon in der Baubranche (Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe). Die nachfolgende Tabelle enthält daher die Anzahl aller Arbeitgeberprüfungen der FKS – differenziert nach Ländern – im Zeitraum vom 1.1. bis 30.11.2021 (BT-Drucks. 20/311):

 

Bundesland Alle Branchen Bau
Baden-Württemberg 5.401 1.566
Bayern 7.535 1.962
Berlin  1.808 452
Brandenburg  1.641 398
Bremen  797 133
Hamburg  1.207 409
Hessen  3.184 799
Mecklenburg-Vorpommern 1.455 355
Niedersachsen  3.399 973
Nordrhein-Westfalen 8.586 2.149
Rheinland-Pfalz 2.568 843
Saarland  500 75
Sachsen  2.576 951
Sachsen-Anhalt 1.493 482
Schleswig-Holstein 1.531 486
Thüringen  1.490 393
Gesamtsumme  45.171 12.426


Wegen Nichtgewährung von Mindestlöhnen und anderer Arbeitsbedingungen nach dem MiLoG und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) sowie der Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) hat die FKS im o.a. Zeitraum insgesamt 3.083 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon 816 im Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Wegen entsprechender Verstöße wurden Bußgelder i.H.v. 12.535.627 €, davon 3.884.373 € im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, festgesetzt (ohne dass aus der mitgeteilten Übersicht ersichtlich wird, inwieweit diese bestandskräftig wurden).

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
 


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