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Keine Bearbeitungsrückstände bei Geldwäschebekämpfung

Aus wistra 5/2022

Im Bundestag sind Fragen der Geldwäschebekämpfung erörtert worden. Der Leiter der für Geldwäscheverdachtsmeldungen zuständigen Finance Intelligence Unit (FIU) des Zolls (Christof Schulte) hat am 16.2.2022 in einer Sitzung des Finanzausschusses darauf hingewiesen, dass derzeit keine Bearbeitungsrückstände bestehen. Es gebe ein permanentes Wachstum an Verdachtsmeldungen (2020: 140.000, wovon 25.000 an Strafverfolgungsbehörden weitergegeben wurden; 2021: 300.000/44.000).

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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