Aus wistra 4/2022
Im Mittelstandsbericht 2021 wird im Landtag von Baden-Württemberg über Schwarzarbeit berichtet (Drs. 17/1550). Schwarzarbeit schädige die deutschen Unternehmen in erheblichem Umfang. Nach wissenschaftlichen Untersuchungen, z.B. des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung Tübingen IAW, liege der Umfang der Schattenwirtschaft im Jahr 2020 bei 339 Mrd. EUR. Im internationalen Vergleich liege Deutschland beim Verhältnis von Schatten- zu offizieller Wirtschaft damit im unteren Mittelfeld. Im Fünfjahreszeitraum 2016 bis 2020 ist die Schattenwirtschaft in den 20 ausgewählten OECD-Ländern um 1,2 Prozentpunkte zurückgegangen – Deutschland habe einen etwas höheren Rückgang zu verzeichnen.
Die Aufgaben der FKS seien mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 11.7.2019 sowie mit der Ausdehnung der Zuständigkeit auf die Prüfung von zusätzlichen Entlohnungsbestandteilen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 – Arbeitsnehmer-Entsendungsgesetz – erheblich erweitert worden. Die in den Jahren 2013 bis 2020 im Zusammenhang mit illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit durch den Baden- Württembergischen Handwerkstag ermittelten Fallzahlen der erlassenden Bußgeldbescheide im Handwerksbereich zeigten eine Stabilisierung. Die Bußgeldhöhen haben sich im Jahr 2019 auf relativ hohem Niveau um 1 Mio. EUR eingependelt. 2020 sei die Zahl auf knapp 740.000 € zurückgegangen.
2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | |
Arbeitgeberprüfungen | 43.637 | 40.374 | 52.491 | 53.491 | 54.733 | 44.702 |
abgeschlossene Ermittlungsverfahren wegen Straftaten |
104.778 | 107.080 | 107.941 | 108.807 | 115.958 | 106.565 |
abgeschlossene Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten |
47.280 | 45.783 | 48.828 | 52.579 | 57.248 | 52.173 |
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin