Aus wistra 4/2022
Die Situation der Ermittlungsarbeit des Zolls ist in der Hamburger Bürgerschaft erörtert worden (Drs. 22/6168), wobei der Senat bereits einleitend darauf hinweist, dass verschiedene Fragen nicht im Rahmen einer parlamentarischen Antwort beantwortet werden könnten.
Die FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) führt Prüfungen auf Grundlage der §§ 2 ff. SchwarzArbG durch. Die Auswahl der Prüfungsobjekte erfolge dabei risikoorientiert. Die FKS verfolge einen ganzheitlichen Prüfungsansatz, welcher alle infrage kommenden Prüffelder aufgrund des Auftrages in § 2 Abs. 1 SchwarzArbG umfasse. Die FKS habe in Hamburg in den Jahren 2019, 2020 und vom 1.1. bis 30.9.2021 folgende Arbeitgeberprüfungen in der Branche Bauhaupt- und Baunebengewerbe durchgeführt:
2019: 254
2020: 324
2021: 350
Die Gesamtzahl der in Hamburg in der Branche Bauhaupt- und Baunebengewerbe in den Jahren 2019, 2020 und vom 1.1. bis zum 30.9.2021 eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie die festgestellten Schadenssummen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
2019 | 2020 | 2021 (1-9) |
|
Strafverfahren | 134 | 108 | 126 |
Schadenssumme (EUR) | 814.681 | 1.227.074 | 355.586 |
OWi-Verfahren | 108 | 88 | 106 |
Schadenssumme (EUR) | 36.641 | 145.879 | 17.875 |
Verwarnungs-, Bußgelder, Einziehungsbeträge (EUR) |
171.445 | 47.570 | 44.604,50 |
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin