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Schwarzarbeit I

Aus wistra 4/2022

Die Situation der Ermittlungsarbeit des Zolls ist in der Hamburger Bürgerschaft erörtert worden (Drs. 22/6168), wobei der Senat bereits einleitend darauf hinweist, dass verschiedene Fragen nicht im Rahmen einer parlamentarischen Antwort beantwortet werden könnten.  

Die FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) führt Prüfungen auf Grundlage der §§ 2 ff. SchwarzArbG durch. Die Auswahl der Prüfungsobjekte erfolge dabei risikoorientiert. Die FKS verfolge einen ganzheitlichen Prüfungsansatz, welcher alle infrage kommenden Prüffelder aufgrund des Auftrages in § 2 Abs. 1 SchwarzArbG umfasse. Die FKS habe in Hamburg in den Jahren 2019, 2020 und vom 1.1. bis 30.9.2021 folgende Arbeitgeberprüfungen in der Branche Bauhaupt- und Baunebengewerbe durchgeführt:

2019: 254
2020: 324
2021: 350

Die Gesamtzahl der in Hamburg in der Branche Bauhaupt- und Baunebengewerbe in den Jahren 2019, 2020 und vom 1.1. bis zum 30.9.2021 eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie die festgestellten Schadenssummen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

  2019  2020 2021
(1-9)
Strafverfahren 134 108 126
Schadenssumme (EUR) 814.681 1.227.074 355.586
OWi-Verfahren 108 88 106
Schadenssumme (EUR) 36.641 145.879 17.875
Verwarnungs-, Bußgelder,
Einziehungsbeträge (EUR)
171.445 47.570 44.604,50

 

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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