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Bargeldkontrolle und Geldwäschebekämpfung

Aus wistra 1/2022

Die (Alt-)Bundesregierung hat im Rahmen eines parlamentarischen Vorgangs darauf hingewiesen, dass im Zuge der Änderung des ZollVG im März 2017 national eine Rechtsgrundlage für die Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln durch die Zollverwaltung geschaffen wurde, die mit der unmittelbar geltenden Verordnung (EU) 2018/1672 ab dem 3.6.2021 ergänzt wurde. Seitdem sei jährlich ein Anstieg entsprechender Feststellungen im Zuge entsprechender Kontrollen zu verzeichnen (BT-Drucks. 19/31976):

Jahr Anzahl der Feststellungen
2018 11
2019 42
2020 71
1. Halbjahr 2021 86


Bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) sind folgende Verdachtsmeldungen (inkl. Nachmeldungen) durch die Deutsche Bundesbank eingegangen:

Jahr Anzahl
2019 192
2020 164
1. Halbjahr 2021 35

 

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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