Aus wistra 1/2022
Die (Alt-)Bundesregierung hat im Rahmen eines parlamentarischen Vorgangs darauf hingewiesen, dass im Zuge der Änderung des ZollVG im März 2017 national eine Rechtsgrundlage für die Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln durch die Zollverwaltung geschaffen wurde, die mit der unmittelbar geltenden Verordnung (EU) 2018/1672 ab dem 3.6.2021 ergänzt wurde. Seitdem sei jährlich ein Anstieg entsprechender Feststellungen im Zuge entsprechender Kontrollen zu verzeichnen (BT-Drucks. 19/31976):
Jahr | Anzahl der Feststellungen |
2018 | 11 |
2019 | 42 |
2020 | 71 |
1. Halbjahr 2021 | 86 |
Bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) sind folgende Verdachtsmeldungen (inkl. Nachmeldungen) durch die Deutsche Bundesbank eingegangen:
Jahr | Anzahl |
2019 | 192 |
2020 | 164 |
1. Halbjahr 2021 | 35 |
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin