Aus wistra 12/2021
Die rheinland-pfälzische Steuerfahndung hat im Jahr 2020 in 1.471 eigenen Fahndungsprüfungen (ohne erledigte Amts- und Rechtshilfeersuchen) Mehrsteuern in Höhe von 95 440 162 EUR (ohne Zinsen) ermittelt; dies geht aus einem parlamentarischen Vorgang im Landtag hervor (Drs. 18/ 728). Die Mehrsteuern, die auf Angaben zurückzuführen sind, die Gegenstand einer Selbstanzeige waren, belaufen sich zusätzlich auf 6.279.022 EUR.
Im Jahr 2020 wurden landesweit insgesamt 2.955.312,46 EUR Hinterziehungszinsen i.S.v. § 235 AO festgesetzt. Die in Zusammenhang mit Fahndungsprüfungen ermittelten Steuernachforderungszinsen i.S.v. § 233a AO, die auf die Hinterziehungszinsen angerechnet werden und diese somit mindern, beliefen sich im Jahr 2020 auf 16 886 252 EUR, jeweils ohne Zinsen aus Selbstanzeigen.
Für Rheinland-Pfalz sind im Jahr 2020 in Steuerstrafverfahren 220 Strafbefehle und 70 Urteile mit Straf- bzw. Bußgeldfestsetzungen ergangen, wobei statistisch nicht nach der Rechtskraft unterschieden wird. Zudem wurden 1.014 Steuerstrafverfahren nach § 153a StPO unter Auflagenerteilung eingestellt. Die Summe der Geldauflagen belief sich auf 3.345.224 EUR.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin