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EU-Anti-Geldwäschebehörde

Aus wistra 10/2021

In den Landtag von Hessen ist ein Antrag eingebracht worden (Drs. 20/6050), mit dem der Landtag aufgefordert wird, sich dafür einzusetzen, dass die EU-Anti-Geldwäschebehörde in Frankfurt/Main angesiedelt wird. Der Landtag soll beschließen:

„1. Der Landtag stellt fest, dass der Finanzplatz Frankfurt über 200 Kreditinstitute beherbergt, wovon über drei Viertel ausländische Institute sind. Nach dem Ranking des Global Financial Centres Index (GFCI) gehört Frankfurt zu den Top Ten der wichtigsten Finanzplätze der Welt. Als Sitz der Europäischen Zentralbank (EZB), des einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (SSM), der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) und der Deutschen Bundesbank ist der Finanzplatz Frankfurt geld- und währungspolitisch von internationaler Bedeutung.
2. Der Landtag betont ausdrücklich die Notwendigkeit der europaweiten, einheitlichen, nachhaltigen und effizienten Bekämpfung von Geldwäsche. Hierfür betrachtet er eine am Finanzplatz Frankfurt ansässige EU-Anti-Geldwäschebehörde als äußerst geeignete Maßnahme. Der Landtag ist der Überzeugung, dass sich aus der Zusammenarbeit mit den bereits am Finanzplatz ansässigen europäischen Behörden (EZB, SSM und EIOPA) starke Effizienz- und Erkenntnisgewinne sowie die verbesserten Aufsichtsmöglichkeiten über die hiesigen Finanz- und Kreditinstitute und die BaFin als nationale Aufsichtsbehörde ergeben.
3. Der Landtag stellt die Bedeutung einer europäischen Anti-Geldwäsche Behörde am Finanzplatz im internationalen Wettbewerb der Finanzstandorte fest. Insbesondere betont er das angesichts des sich zunehmend als Finanzstandort emanzipierenden Paris (Wertpapier-, CCP- und Bankenbehörde) zu wahrende europäische Gleichgewicht. Außerdem unterstreicht er die Bedeutung für Frankfurt als „Europastadt“.
4. Der Landtag hebt zudem den Mehrwert der Ansässigkeit der Behörde am Finanzplatz für die Entwicklung der Rhein-Main-Region hervor. Neben dem Entstehen neuer Arbeitsplätze ist der Landtag überzeugt, dass die Möglichkeit für die zunehmend innovative Finanzindustrie (insbes. FinTech, Venture Capital, Lending Plattformen) einen passgenauen Prüfungsrahmen schaffen wird und damit die Standortattraktivität insgesamt erhöht.
5. Der Landtag spricht sich daher nachdrücklich für die Ansässigkeit einer EU-Anti-Geldwäschebehörde am Finanzplatz Frankfurt aus. Er fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundes- und europäischer Ebene mit höchstem Engagement hierfür einzusetzen und umgehend alle für eine erfolgreiche Bewerbung in Betracht kommenden Maßnahmen zu ergreifen. Zugleich bekräftigt der Landtag die Erwartung an die Landesregierung, am Finanzplatz die für die Ansässigkeit einer EU-Anti-Geldwäsche Behörde erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.“

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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