Aus wistra 9/2021
„Anzeigepflichten für Steuergestaltungen: Im Bereich des BZSt wurde im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/822 vom 25. Mai 2018 das behördenübergreifende Projekt ‚Anzeigepflicht für Steuergestaltungen‘ eingerichtet. Neben der Sicherstellung des fristgerechten automatischen Informationsaustausches ist dessen Ziel, die personelle Auswertung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungsmodellen durch die Bereitstellung einer Analyse und Auswertungssoftware zu unterstützen. Bei der Analyse- und Auswertungssoftware werden derzeit auch Methoden der KI erprobt, die bei weiteren Steuerverfahren im BZSt zum Einsatz kommen sollen.
Chatbots: Zudem partizipiert das BZSt als weitere Pilotbehörde an der Umsetzung ‚Chatbot‘ der Generalzolldirektion und wird noch in diesem Jahr einen eigenen BZSt-Chatbot auf der Internetseite anbieten. Seit dem 16. März 2021 befindet sich der ressortübergreifende Brexit-Bot der Zollverwaltung und des Bundesministeriums des Innern im BZSt im Einsatz.“
Der Einsatz von elektronischen Systemen in Verwaltungsbehörden kann auch verschiedene dogmatische Fragen im Bereich des Strafrechts aufwerfen – Stichwort: Verifikationsprinzip (vgl. Salditt wistra 2021, 217 ff.).
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin