Aus wistra 9/2021
Mit den Cum-Ex-Ermittlungen befassen sich aktuell bei der NRW-Finanzverwaltung 40 Beschäftigte (Drs. 17/ 4254 - S 700-168-V A 1). Im März 2021 seien ausweislich einer Darstellung ggü. dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags NRW zwei weitere Stellen besetzt worden. Für Juli 2021 war die Hinzuziehung von weiteren 18 Personen geplant, um die Besetzung abzuschließen. Durch die bis August 2021 abzuschließende Zuführung von 20 zusätzlichen Personen zur Cum-Ex- Bearbeitung werde die im Haushaltsplan 2021 für das Kapitel 12050 zusätzlich geschaffenen zehn Planstellen für Schwerpunktaufgaben Steuerfahndung und zehn der Planstellen aus dem vorhandenen Stellenkontingent der Steuerverwaltung zur Steuerfahndung besetzt. Die 20 neu zuzuführenden bzw. bereits zugeführten Cum-Ex-Fahnder stammen
- aus Finanzämtern für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung,
- aus dem Bereich der Groß- und Konzernbetriebsprüfung
sowie
- aus den Festsetzungsämtern.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin