Schwarzarbeit
Aus wistra 6/2021
Umfang und Entwicklung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu messen und mit absoluten Zahlen zu belegen, ist nach Ansicht der Bundesregierung nicht möglich (BT-Drucks. 19/27860). Dies liege in der Natur der Schwarzarbeit, die sich als Teil der Schattenwirtschaft in der Regel im Verborgenen abspiele und sich der statistischen Erfassung entziehe. Der Bundesregierung seien jedoch u.a. die Analysen des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung an der Universität Tübingen (IAW) bekannt. Ein Anstieg von Schwarzarbeit infolge der Covid-19-Pandemie könne aus den Statistiken der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung nicht abgeleitet werden.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
Verlag C.F. Müller