Aus wistra 5/2021
Im Abgeordnetenhaus von Berlin wurde gefragt, wie sich der Senat erkläre, dass in Berlin mit 2.600 Verdachtsfällen nach Nordrhein-Westfalen (4.619 Verdachtsfälle) deutschlandweit die zweitmeisten vermuteten Fälle des Betrugs bei der Corona-Soforthilfe aufgekommen sind. In der Antwort (Drs. 18/26813) wird ausgeführt, es kämen eine Reihe von Merkmalen als Erklärungsgrund in Betracht, wie z.B.
- eine im Ländervergleich überproportional hohe Zahl an Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen in Berlin,
- überproportionale Antragszahlen,
- eine andere Kriminalitätsstatistik im Bundesländerranking,
- Fragen der Interpretation der Förderung oder ähnliches. Ohne eine abschließende Analyse bewerte der Senat aber keine Vermutungen.
Ein voraussichtlicher Zeitraum für die Dauer der Ermittlungsverfahren sowie der dadurch entstehenden Ermittlungskosten könne auch vor dem Hintergrund der noch laufenden Corona-Programme nicht benannt werden.
Zur Frage, welche präventiven Vorgaben der Senat bei der Bearbeitung der Corona-Soforthilfe-Anträge zu Beginn vorgegeben hat, um Betrugsfälle zu verhindern, wird ausgeführt:
„Die Hilfe aus dem Soforthilfeprogramm sollte möglichst schnell und unbürokratisch bei den Kleinstunternehmen, Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe ankommen, die aufgrund der Corona-Krise in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind. Deshalb wäre es nicht praxisgerecht gewesen, bei jedem Antrag umfangreiche Nachweise zu überprüfen. Stattdessen wurde eine glaubhafte und strafbewehrte Versicherung der Antragsteller eingefordert. Die Antragsteller mussten aber in dem Antragsformular erläutern, inwiefern ihre wirtschaftliche Tätigkeit durch die Corona-Pandemie wesentlich beeinträchtigt und ihre wirtschaftliche Existenz dadurch bedroht ist. Daneben wurden von den Antragstellenden gemachte Angaben auf Plausibilität geprüft, um bei Auffälligkeiten entsprechende Nachweise einzufordern. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Falschangaben müssen die Antragsteller mit Strafverfolgung wegen Subventionsbetrugs rechnen.“
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin