Aus wistra 5/2021
In Bayern (Drs. 18/11674) wurde mitgeteilt, dass im Zusammenhang mit coronabedingten Hilfszahlungen seitens des Landeskriminalamts bisher (Stand: 23.11.2020) insgesamt 1.431 relevante Vorgänge bekannt geworden sind, davon 1.120 Fälle von Subventionsbetrug (Corona-Soforthilfe und Überbrückungshilfe) und 311 Fälle von sonstigem Betrug (Künstlerhilfe). Von den bayerischen Staatsanwaltschaften würden Ermittlungsverfahren, die im Zusammenhang mit coronabedingten Hilfszahlungen stehen, statistisch nicht gesondert erfasst. Eine bei den Staatsanwaltschaften durchgeführte Praxisabfrage habe ergeben, dass bis Mitte Oktober 2020 insgesamt 844 Ermittlungsverfahren wegen Betrugs und Subventionsbetrugs im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen eingeleitet wurden. Soweit das Landeskriminalamt eine höhere Verfahrenszahl festgestellt hat, dürfte dies – neben den verschiedenen Erhebungszeitpunkten – dadurch zu erklären sein, dass eine erhebliche Zahl der Verfahren noch nicht von der Polizei an die Staatsanwaltschaft vorgelegt worden ist. Die Schadensumme könne deshalb noch nicht abschließend bewertet werden; die Ermittlungen dauerten an.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin