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Subventionsbetrug in Rheinland-Pfalz

Aus wistra 5/2021

Auch in Rheinland-Pfalz ist zum Verdacht des Subventionsbetrugs durch unberechtigte Beantragung von Corona- Soforthilfen nachgefragt worden. Bemerkenswert, wie durch die Fragesteller versucht wurde, ein Bezug zum Fahrerlaubnisrecht herzustellen: „Welchen konkreten Maßnahmen haben die Fahrerlaubnisbehörden auf der Grundlage von § 2 Abs. 12 Straßenverkehrsgesetz bei den 20 Tatverdächtigen ergriffen (bitte nach Fahrerlaubnisbehörden aufgliedern)?“. In der Antwort hierzu (Drs. 17/14192) heißt es: „Nach Mitteilung der Fahrerlaubnisbehörden stellen die im Raum stehenden strafrechtlichen Verhaltensweisen grundsätzlich keine Sachverhalte dar, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen. Vor diesem Hintergrund sowie mangels entsprechender Mitteilungen nach § 2 Abs. 12 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wurden keine konkreten Maßnahmen getroffen“.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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