Aus wistra 5/2021
Ein eingeleitetes Disziplinarverfahren und eine Entlassung – dies sind die personalrechtlichen Schritte, die die Ba- Fin bisher bei Mitarbeitern ergriffen hat, die ihre privaten Finanzgeschäfte mit Wirecard-Bezug zu spät gemeldet haben, wie aus einem parlamentarischen Vorgang im Bundestag hervorgeht (BT-Drucks. 19/27146). In zwei weiteren Fällen seien die Sachverhaltsaufklärung und die personalrechtliche Prüfung noch nicht abgeschlossen. In einem weiteren Fall habe die BaFin wegen des Verdachts auf Insiderhandel eine Strafanzeige gestellt.
Mit dem Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) hat die Bundesregierung einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der ein umfassendes Handelsverbot für Beschäftigte der BaFin enthält. Im Vorgriff auf diese Gesetzesinitiative hat die BaFin allerdings bereits mit Wirkung zum 16.10.2020 – so führt die Bundesregierung aus – ihre internen Regelungen um ein Handelsverbot und zusätzliche Anzeigepflichten ergänzt. Auf Basis der neuen gesetzlichen Regelung sollen die BaFin-Regelungen evaluiert und weiterentwickelt werden. Ferner werde das interne Kontrollverfahren der BaFin weiterentwickelt. Insbesondere sollen zeitliche Verzögerungen von Meldungen vermieden werden. Hierzu werde die Integration anderer Verfahren vertieft geprüft, etwa eines Zweitschriftenverfahrens. Zudem werde untersucht, wie externe Dienstleister in die Kontrolle einbezogen werden können und wie ein strukturierter und formalisierter Regelprozess zur Identifikation und Bewertung insiderrelevanter Informationen aufgesetzt werden kann.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin