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Lebensmittelkriminalität

Aus wistra 1/2020

Der Berliner Senat führt aus, dass Fälle von Lebensmittelkriminalität zunehmend an Bedeutung erlangen, insbesondere im globalen Markt. Der zunehmende internationale Handel und die immer komplexer werdenden Warenströme würden Lebensmittelkriminalität erleichtern, da in diesem Bereich hohe Gewinne zu erzielen seien und nur ein geringes Entdeckungsrisiko bestehe. Bereits 2014 habe sich das Europäische Parlament besorgt über den Anstieg der Zahl der Betrugsfälle mit Lebensmitteln geäußert (Drs. 18/21449).
Verwiesen wird auf einen Abschlussberichts der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Food Fraud (BLAG), wonach in der im März 2017 verabschiedeten EU-Kontrollverordnung VO (EU) 2017/625 (die am 14.12.2019 in Kraft trat) die Bedeutung der Bekämpfung von Lebensmittelkriminalität und die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Bekämpfung zu ergreifen, besonders hervorgehoben wird. Um das – wegen des geringen Entdeckungsrisikos vermutlich hohe – Dunkelfeld der Lebensmittelkriminalität aufzudecken, sei es unabdingbar, dass alle beteiligten Behörden – Lebensmittelüberwachung, Polizei, Staatsanwaltschaft und Zoll – strukturiert zusammenarbeiten.
Zur Historie: Auf Initiative Berlins hat die 12. Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) am 22.4.2016 die Einrichtung einer interdisziplinären Bund-Länder-Arbeitsgruppe beschlossen, die ein Bekämpfungskonzept gegen Food Fraud/Lebensmittelkriminalität erarbeiten sollte. Die Justizministerkonferenz (JuMiKo) hat in der 87. Konferenz (Juni 2016) beschlossen, das Vorhaben der BLAG zu unterstützen und den Strafrechtsausschuss gebeten, geeignete Mitglieder in die BLAG zu entsenden. Auch die Innenministerkonferenz (IMK) hat Vertreter in die BLAG entsandt, die am 26.1.2017 ihre Arbeit aufnahm. Ihren Abschlussbericht legte die BLAG im März 2018 vor, in dem sie 35 Empfehlungen zur Bekämpfung von Food Fraud/Lebensmittelkriminalität aussprach.
Eine Antwort auf die Frage, wie viele Strafverfahren seit 2015 mit welchem Ergebnis wegen welcher Delikte gegen wie viele Tatverdächtige im Bereich der Lebensmittelkriminalität geführt wurden, ist dem Berliner Senat nicht möglich. Denn der Begriff der „Lebensmittelkriminalität“ sei nicht allgemeingültig definiert. Es könnten lediglich Daten der Generalstaatsanwaltschaft zu Verfahren zugeliefert werden, die wegen Verstößen gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), das Milch- und Margarinegesetz (MilchMargG), das Seefischereigesetz (SeeFischG) und das Weingesetz (WeinG) geführt wurden. Daten zu Verfahren, die wegen Straftaten nach dem Strafgesetzbuch im Zusammenhang mit Lebensmittelkriminalität geführt wurden (z.B. Betrug mit mangelhaften oder „gefälschten“ Lebensmitteln, Körperverletzung durch den Vertrieb von mangelhaften Lebensmitteln) könnten im elektronischen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (MESTA) nicht ermittelt werden.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
 


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