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Wirtschaftsreferenten bei der Staatsanwaltschaft Berlin

Aus wistra 1/2020

Der Arbeitskräfteanteil der bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingesetzten  Wirtschaftsreferentinnen und Wirtschaftsreferenten hat sich seit 2010 wie folgt entwickelt:

2010 = 14,56 2015 = 9,54
2011 = 13,37 2016 = 8,99
2012 = 11,99 2017 = 8,35
2013 = 12,06 2018 = 8,30
2014 = 10,10  

Die Anforderungen bzw. das Anforderungsprofil an einen Wirtschaftsreferenten wurden in der jüngsten Stellenausschreibung (Amtsblatt Nr. 16 vom 18.4.2019, S. 2540) wie folgt beschrieben:


Anforderungen

Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudiums der Fachrichtungen Betriebs- oder Volkswirtschaftslehre (Master oder vergleichbarer Studiengang) sowie mehrjährige Berufserfahrung im betrieblichen Rechnungswesen und/oder auf dem Gebiet der Steuerberatung/ Wirtschaftsprüfung beziehungsweise auf Grund jahrelanger Erfahrung erworbene vergleichbare Fähigkeiten und Kenntnisse.


Anforderungsprofil

Kenntnisse einschlägiger Wirtschafts- und Rechtsgebiete, umfassende Kenntnisse der Prüftechniken und -methoden, der Bilanzanalyse sowie der Unternehmensführung und -organisation. Kenntnisse in der Anwendung der modernen Informationstechniken sowie der Anwendung der Analysesoftware IDEA (Software für den Import, die Selektion und die Analyse großer Datenmengen). Unabdingbare Voraussetzungen sind Organisations- und Planungsfähigkeiten, Ziel- und Ergebnisorientierung, hohes Abstraktionsvermögen, eine gute Auffassungsgabe und Eigenverantwortung sowie die Bereitschaft zur Fortbildung.

Der Arbeitskraftanteil der in der Hauptabteilung 4 (Wirtschaftsstrafsachen) aktuell  eingesetzten Dezernenten hat sich bei der Staatsanwaltschaft Berlin seit 2010 wie folgt entwickelt:

2010 = 42,59 2015 = 41,83
2011 = 44,31 2016 = 43,96
2012 = 40,18 2017 = 42,03
2013 = 37,37 2018 = 42,01
2014 = 38,87  


Ergänzend sieht sich die Senatsverwaltung für Justiz veranlasst klarzustellen, dass es sich bei diesen Daten um einen rechnerisch ermittelten Wert handelt, der die Zahl der im jeweiligen Zeitraum durchschnittlich tätig gewesenen Bediensteten widerspiegelt. Bei der Berechnung blieben Bedienstete außer Betracht, die etwa aus Krankheitsgründen oder wegen Mutterschutzes und Elternzeit je Quartal mehr als 20 Arbeitstage nicht in der Dienststelle anwesend waren oder deren aktuelle Tätigkeit der Sache nach als Verwaltungsaufgabe zu qualifizieren ist. Tatsächlich zugewiesen seien der Hauptabteilung 4 demgegenüber 53 Staatsanwälte in den Besoldungsgruppen R 1 bis R 3.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
 


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