Aus wistra 5/2020
In der Hamburgischen Bürgerschaft ist unter der o. a. Überschrift durch die Landesregierung darauf hingewiesen worden, dass die zuständigen Behörden nachdrücklich für den konsequenten Vollzug der Steuergesetze sorgen und unzulässige Steuergestaltungen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen würden. Die Finanzbehörden in Hamburg unternähmen nach wie vor alle Anstrengungen, um Cum-Ex-Geschäfte und Cum-Cum-Transaktionen aufzudecken. Dabei würden keine anderen Maßstäbe als im übrigen Bundesgebiet gelten.
Der Senat sieht sich im Hinblick auf das Steuergeheimnis nach § 30 Abs. 1 und 2 AO daran gehindert, solche Auskünfte zu erteilen, die Rückschlüsse auf die jeweiligen Einzelfälle zulassen würden. Daher seien zu verschiedenen nachgefragten Punkten konkrete Angaben – und zwar weder in positiver noch in negativer Hinsicht – nicht möglich (Drs. 21/19283).
Ausgeführt wird allerdings etwa zur Personalsituation: Die Anzahl der gemäß bundeseinheitlicher Personalübersicht zur Verfügung stehenden Vollkräfteanteile bei der Staatsanwaltschaft Hamburg betreffend die Sachgebiete 40 bis 44 wird aufgeschlüsselt:
40: Wirtschaftsstrafsachen im Sinne des § 74c GVG mit Ausnahme der Verfahren, in denen allein Anklage zum Strafrichter oder ein Strafbefehlsantrag, falls bei diesem nach Einspruch der Strafrichter entscheiden soll, in Betracht kommen; bei Einstellung ist maßgeblich, ob die Sache nach Art und Umfang mindestens zur Zuständigkeit des Schöffengerichts
gehört hätte
41: sonstige Wirtschaftsstrafsachen (soweit nicht Sachgebiet 44)
42: Steuerstrafsachen (soweit nicht Sachgebiet 40)
43: Geldwäschedelikte nach § 261 StGB 44 Straftaten im Sinne des § 74c Absatz 1 GVG, die von nicht gewerbsmäßigen Abnehmern über das Internet begangen wurden (soweit nicht Sachgebiet 40).
Zur Anzahl der in den Jahren 2015 bis 2019 (3. Quartal) neu eingegangenen Ermittlungsverfahren in den Sachgebieten 40 bis 44 bei der Staatsanwaltschaft Hamburg werden folgende Daten mitgeteilt:
2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | |
Bekanntsachen | 3.295 | 3.394 | 3.160 | 2.892 | 2.364 |
Unbekanntsachen | 73 | 79 | 56 | 56 | k.A. |
Zur Dauer der in den Jahren 2015 bis 2019 (3. Quartal) erledigten Ermittlungsverfahren in den Sachgebieten 40 bis 44 (Bekanntsachen) bei der Staatsanwaltschaft Hamburg (in Monaten) wird ausgeführt:
2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | |
Bekanntsachen | 5,1 | 5,4 | 5,1 | 5,4 | 4,5 |
Zur Erledigungsstatistik wird für das Landgericht Hamburg (Erste Instanz – Wirtschaftsstrafkammer) mitgeteilt:
2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | |
Bestand zu Beginn des Jahres | 39 | 35 | 28 | 38 | 33 |
Neuzugänge | 13 | 15 | 23 | 16 | 15 |
Erledigte Verfahren | 17 | 22 | 13 | 21 | 12 |
Bestand am Ende des Jahres | 35 | 28 | 38 | 33 | 36 |
Durchschnittliche Verfahrensdauer (in Monaten) | 15,8 | 22,8 | 23,3 | 18,3 | 12,6 |
Zur Erledigungsstatistik wird für das Landgericht Hamburg (Berufungsinstanz Wirtschaftsstrafkammer) mitgeteilt:
2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | |
Bestand zu Beginn des Jahres | 29 | 30 | 37 | 57 | 50 |
Neuzugänge | 27 | 17 | 56 | 35 | 26 |
2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | |
Erledigte Verfahren | 26 | 10 | 36 | 42 | 47 |
Bestand am Ende des Jahres | 30 | 37 | 57 | 50 | 29 |
Durchschnittliche Verfahrensdauer (in Monaten) | 7,2 | 10,3 | 12,1 | 14,9 | 14,6 |
Eine Statistik, wie viele der Wirtschaftsstrafverfahren Cum- Ex-Geschäfte betreffen, wird auskunftsgemäß nicht geführt. Die händische Auswertung in der ersten Instanz von 121 Vorgängen und bei den Berufungen von 190 Vorgängen (Berechnung: Anfangsbestand plus die jährlich neu hinzugekommenen Verfahren) sei in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin