Verjährung von Steuerforderungen
Aus wistra 6/2020
Im Landtag von Nordrhein-Westfalen ist darauf hingewiesen worden, dass in den bekannten Cum-Ex-Fällen Maßnahmen zur Unterbrechung oder zur Hemmung der Verjährung unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben ergriffen worden sind (Drs. 17/3169).
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
Verlag C.F. Müller