Aus wistra 6/2020
Durch die Berliner Finanzämter wurden im vergangenen Jahr 3.420 Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Hinterziehung von Besitz- und Verkehrssteuern eingeleitet. Im Jahr 2019 sind im Aktenverwaltungssystem der Strafverfolgungsbehörden insgesamt 1.996 Verfahren wegen Steuerstraftaten eingetragen worden. Darunter befanden sich 641 Verfahren, die durch einen von den Finanzbehörden beantragten Strafbefehl beendet wurden, gegen den ein Einspruch eingelegt wurde oder den die Staatsanwaltschaft später vollstreckt hat (Drs. 18/22897).
Die Abschlussstatistik des Finanzamtes für Fahndung und Strafsachen für 2019 sieht wie folgt aus:
Abgeschlossene Verfahren | 3.233 |
Art der Erledigung: | |
Einstellung: § 170 Abs. 2 StPO | 1.926 |
Einstellung: § 153a StPO | 326 |
Einstellung: § 153 StPO / sonstiges Ermessen | 410 |
Einstellung: 398a AO | 23 |
Es hat im vergangenen Jahr 618 Verurteilungen wegen einer Steuerstraftat gegeben. Diese Zahl umfasst sowohl die originär staatsanwaltschaftlichen Verfahren als auch die Verurteilungen in Verfahren der Finanzbehörden. 555 Verfahren wurden nach § 170 Abs. 2, §§ 153, 153a, 154, 154f StPO bzw. § 45 Abs. 1, § 45 Abs. 2 oder § 45 Abs. 3 JGG eingestellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin