Aus wistra 11/2020
Nach den Angaben der Bundesregierung hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Jahr 2019 in der Fleischwirtschaft 276 strafrechtliche Ermittlungsverfahren und 138 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet (BT-Ds. 19/21182). Zur Anzahl der von der FKS im Jahr 2018 in der Fleischwirtschaft eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren wird im Übrigen verwiesen auf BT-Drucks. 19/11441. Zur Anzahl der von der FKS in den Jahren 2018 und 2019 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichtgewährung von Mindestlöhnen und Lohnuntergrenze nach dem Mindestlohngesetz, Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in der Branche Fleischwirtschaft wird auf BT-Drucks. 19/18583 verwiesen; gleiches gilt für die Höhe der festgesetzten Geldbußen und verhängten Geld- und Freiheitsstrafen in den Jahren 2018 und 2019.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin