Aus wistra 11/2020
Mit der Zielsetzung, die steuerrechtliche Transparenz zwischen Staaten zu erhöhen und grenzüberschreitenden Steuerbetrug und Steuerhinterziehung wirksamer zu bekämpfen, hat der Deutsche Bundestag bereits im Jahr 2015 beschlossen, dass die Bundesrepublik Deutschland am automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (AIA) teilnimmt. Diesem System, bei dem die teilnehmenden Länder auf Basis von der OECD erarbeiteten Standards untereinander steuerrelevante Informationen austauschen, sollen sich zurzeit mehr als 100 Staaten angeschlossen haben (BT-Drucks. 19/22077). Die Datenmenge sowie das Finanzvolumen, die Deutschland im Rahmen des AIA von den Steuerverwaltungen der AIA-Partnerländer erhält, soll nach Einschätzung von Fragestellern im Bundestag enorm sein. Für die bisher erfassten Jahre 2016, 2017 und 2018 seien knapp 1,2 Bill. EUR Vermögen sowie 390 Mrd. EUR Erträge an den deutschen Fiskus gemeldet worden.
Im Bundestag wurde nunmehr u.a. gefragt, welche personenbezogenen
Daten im Rahmen des AIA ausgetauscht werden. Hierzu benennt die Bundesregierung:
- Namensdaten,
- Adressdaten inkl. steuerlicher Ansässigkeit,
- Geburtsdaten,
- Steueridentifikationsnummer,
- Finanzkonteninformationen,
- Kontonummer/Äquivalent
- Kontosaldo/Kontowert einschl. Barwert oder Rückkaufswert bei rückkaufsfähigen Versicherungs- oder Rentenversicherungsverträgen zum Ende des Meldezeitraumes, und bei Schließung des Kontos die Schließung,
- Gesamtbruttobetrag der Zinsen/Dividende/Veräußerungserlöse/ sonstigen Erträge, die im Laufe des Meldezeitraumes auf dem Finanzkonto eingezahlt oder diesem gutgeschrieben wurden,
- Verbindung zum Finanzinstitut, bei dem die Finanzkonteninformationen vorliegen,
- soweit natürliche Personen als beherrschende Personen gemeldet werden, die Rolle der beherrschenden Person in dem gemeldeten Unternehmen (z.B. „Beherrschende Person einer juristischen Person – Anteilseigner“).
Bei unternehmensbezogen Meldungen ergibt sich ein vergleichbares Bild.
Ausgeführt wird auch zum Common Transmission System (CTS). Hierbei handelt es sich um die Infrastruktur, die dem weltweiten Finanzkonteninformationsaustausch zugrunde liegt. Es erlaubt – so stellt die Bundesregierung dar – derzeit über 100 Jurisdiktionen, Informationen im Rahmen des Finanzkonteninformationsaustauschs auszutauschen. Daneben werde das CTS zum spontanen Austausch von Informationen zu steuerlichen Vorbescheiden und zum automatischen Austausch von Informationen zu länderbezogenen Berichten genutzt. Dabei könnten die Steuerverwaltungen der teilnehmenden Jurisdiktionen entsprechende Informationen mittels SFTP (server-to-server link-up) und HTTPS (hypertext transfer protocol secure) senden und empfangen. Das CTS sei eigens mit dem Ziel entwickelt worden, eine den datenschutzrechtlichen Vorgaben entsprechende sichere Kommunikation zwischen den teilnehmenden Steuerverwaltungen zu ermöglichen.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin