Bundestag: Kassenpflicht
aus wistra 11/2026
Im Bundestag wurde gefragt, aus welchen Gründen der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für ein „Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts“ die Einführung der Kassenpflicht erst ab dem Jahr 2028 vorsieht, obwohl im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD die Einführung einer Registrierkassenpflicht für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 € zum 1.1.2027 vereinbart wurde, und welche Erwägungen für die Abweichung von diesem vereinbarten Stichtag maßgeblich waren. Antwort (BT‑Drucks. 21/7980):
„Um Belastungen abzumildern und der Wirtschaft Planungssicherheit im Zusammenhang mit der Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung zu geben, soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens genügend Zeit eingeräumt werden, um die notwendigen Umstellungen vorzunehmen. Zudem soll zum 1. Januar 2028 auch die elektronische Belegbereitstellungspflicht eingeführt werden. Für Kassen, die noch keine elektronischen Belege bereitstellen können, ist ebenfalls eine Umrüstung erforderlich. Um keinen doppelten Aufwand für die Wirtschaft zu schaffen, sollte die Einführung beider Maßnahmen zum 1. Januar 2028 erfolgen.“
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
Verlag C.F. Müller
