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Bundestag: Umsatzsteuer I

aus wistra 11/2026

Im Bundestag wurde gefragt, in welcher Höhe den öffentlichen Haushalten seit dem Jahr 2022 Ausfälle durch hinterzogene Umsatzsteuer bzw. durch rechtswidrig erlangte Umsatzsteuerguthaben im Anwendungsbereich der Umsatzsteuerreihengeschäfte bzw. Umsatzsteuerdreiecksgeschäfte (Deliktbereich der sog. Karussellgeschäfte) entstanden sind, und wie hoch die Anzahl der ermittelten daran beteiligten Unternehmen, einschließlich der Scheinunternehmen, Tarnunternehmen, Domizilgesellschaften, mit Sitz im Inland oder Sitz im EU‑Gemeinschaftsgebiet sind. Antwort (BT‑Drucks. 21/7434):

„Weder bei den Ländern noch beim Bund werden statistische Aufzeichnungen zu Steuerausfällen durch Umsatzsteuerhinterziehung bzw. Umsatzsteuerbetrug geführt. Die Erhebung und Kontrolle der Umsatzsteuer sowie die Verfolgung von Steuerstraftaten obliegt nach der verfassungsrechtlichen Ordnung den Landesfinanzbehörden. Die Bundesregierung hat daher keine Kenntnis über die Anzahl der an Umsatzsteuerhinterziehung bzw. Umsatzsteuerbetrug beteiligten Täter.“

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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