aus wistra 11/2026
Im Bundestag wurde gefragt, mit welchen Maßnahmen, wie z.B. dem in den Staaten der Europäischen Union angewendeten – auf künstlicher Intelligenz (KI) basierten – Frühwarnsystem Transactional Network Analysis (TNA) in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2022 bis 2026 Delikte der Umsatzsteuerhinterziehung bzw. der rechtswidrigen Erlangung von Umsatzsteuerguthaben durch missbräuchliches Betreiben von Umsatzsteuerreihengeschäften bzw. Umsatzsteuerdreiecksgeschäften (Deliktbereich der sog. Karussellgeschäfte), auch außerhalb der Tätigkeiten der Finanzämter für Fahndung und Strafsachen der Länderfinanzverwaltungen, ausermittelt oder schon im Stadium der tatvorbereitenden Handlungen verhindert wurden. Antwort (BT‑Drucks. 21/7509):
„Die Erhebung und Kontrolle der Umsatzsteuer sowie die Verfolgung von Steuerstraftaten obliegt nach der verfassungsrechtlichen Ordnung den Landesfinanzbehörden. Der Bundesregierung liegen daher die entsprechenden Daten nicht vor.“
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
