Schleswig-Holstein: Steuerkriminalität den Kampf ansagen
aus wistra 11/2026
In den Landtag von Schleswig-Holstein wurde der Antrag eingebracht, dass dieser beschließen wolle (Drs. 20/4519 [neu]):
„Ein starker Staat braucht eine gerechte Einnahmebasis. Steuerhinterziehung und organisierte Steuer- und Finanzkriminalität fügen dem Staat jährlich Schäden in Höhe vieler Milliarden Euro zu, die für die Finanzierung unseres Gemeinwesens fehlen. Sie gefährden damit massiv die Steuergerechtigkeit sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt, da das Vertrauen in die staatliche Handlungsfähigkeit untergraben wird. Steuerkriminalität ist dabei häufig das Werk hochprofessioneller Strukturen, die gezielt Schlupflöcher ausnutzen. Bund und Länder brauchen deshalb professionelle und vernetzte Strukturen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen, um entschieden gegen Steuerhinterziehung und -kriminalität vorgehen zu können. Der Landtag fordert deshalb die Landesregierung auf, sich gemeinsam mit dem Bundesminister für Finanzen auf Bundesebene aktiv für wirksame Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung, Steuer- und Finanzkriminalität einzusetzen und eine zeitgemäße Bekämpfung dieser Tatbestände zu ermöglichen. Wichtigste Kernpunkte dabei sind:
-
1. Erhöhung des Strafrahmens für organisierte Steuerkriminalität und Verbrechenstatbestand für besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung Es soll eine Erhöhung des Strafrahmens für organisierte Steuerkriminalität auf bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe erfolgen, um etwa Fällen bandenmäßiger Steuerhinterziehung mit der nötigen Härte begegnen zu können. Durch die Wiedereinführung der Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr, dem Höchstmaß von 15 Jahren und der Einführung des Tatbestandes der besonders schweren Steuerhinterziehung sollen Steuerstraftaten härter geahndet werden können.
-
2. Graubereiche aggressiver Steuergestaltung aushebeln und ehrliche Steuerzahler:innen entlasten Graubereiche aggressiver Steuergestaltung müssen noch stärker in den Blick genommen und das Recht wo nötig verschärft werden. Gleichzeitig sollen ehrliche Steuerzahler:innen und Steuerverwaltung durch Vereinfachungen, Typisierungen und Pauschalisierungen entlastet werden.
-
3. Einschränkung der strafbefreienden Selbstanzeige und härtere Sanktionen für Unternehmen Bei Hinterziehungsbeträgen ab einer bestimmten Höhe soll eine Selbstanzeige künftig nicht mehr automatisch Straffreiheit bringen, sondern nur noch strafmildernd wirken. Unternehmen, die sich bewusst über Recht und Gesetz hinwegsetzen, sollen konsequenter sanktioniert und zur Rechenschaft gezogen werden.
-
4. Verfolgung von Steuer- und Finanzkriminalität stärker bündeln Nach dem Vorbild des Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrums soll ein Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität geschaffen werden, um die operative Schlagkraft der Ermittlungsbehörden zu stärken. Instrumente zur Ermittlung und Sicherstellung von Vermögen verdächtiger unbekannter Herkunft sollen konsequent ausgebaut werden, um illegal erlangtes Vermögen dem Staat zuführen zu können. Zudem soll die Bundesbetriebsprüfung gezielter eingesetzt werden, damit Großunternehmen und Konzernstrukturen risikoorientiert, einheitlich und effektiv geprüft werden können. Die Europäische Staatsanwaltschaft soll für die Bekämpfung grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrugs gestärkt, die Zusammenarbeit mit anderen Staaten auch auf UN-Ebene ausgebaut und das Fortbildungsangebot für Finanzrichter:innen erweitert werden. 5. Erhebung und Vernetzung von Daten verbessern Ein Datenanalysezentrum von Bund und Ländern soll Daten verschiedener Finanzbehörden zusammenführen, um verdächtige Muster schneller zu erkennen. Künstliche Intelligenz soll eingesetzt werden, um Risiken, Netzwerke und auffällige Transaktionen automatisiert zu identifizieren. Der Bund soll künftig zentral Datensätze mit Hinweisen auf Steuerhinterziehung erwerben können. Ein elektronisches Meldesystem für die Umsatzsteuer soll Daten von Unternehmen in Echtzeit erheben. Damit einher geht eine Registrierkassenpflicht. Unternehmen aus Drittstaaten sollen ihre Daten auf Spiegelservern in Deutschland speichern müssen. Blockchain-Analysen sollen Verschleierungsdienste bei Transaktionen von Kryptowerten aushebeln helfen.
-
6. Hinweisgeber-Portal beim Bundeszentralamt für Steuern Hinweisgeber („Whistleblower“) sollen Steuerbetrug über eine zentrale Meldestelle anonym melden können. Zudem sollen Hinweisgeber:innen besser geschützt werden können.
Auch das Land Schleswig-Holstein ist dabei in der Pflicht, die Steuerverwaltung personell und technisch so aufzustellen, dass sie den bestehenden Herausforderungen gerecht werden kann. Die Ausstattung der Steuerfahndung und der Betriebsprüfung sind in diesem Zuge spürbar zu verbessern.“
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
Verlag C.F. Müller
