aus wistra 11/2026
Im Landtag von Bayern wurde gefragt, wie viele Fälle von festgestellter oder mutmaßlicher Steuerhinterziehung bei Kiosken, Spätverkaufsstellen, Shisha-Bars, Tabakläden und vergleichbaren bargeldintensiven Kleinstbetrieben der Staatsregierung seit 2019 in Bayern bekannt geworden sind („falls möglich, bitte auch nach Deliktsart – insbesondere Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Tabaksteuer, Kassenführung“), wie viele Fälle von Subventionsbetrug, zweckwidriger Verwendung öffentlicher Fördermittel oder Rückforderungsverfahren im Zusammenhang mit Kiosken, Spätverkaufsstellen, Shisha-Bars, Tabakläden und vergleichbaren bargeldintensiven Kleinstbetrieben der Staatsregierung seit 2019 in Bayern bekannt geworden sind und was der Staatsregierung über Fälle bekannt ist, in denen Kioske, Spätverkaufsstellen, Shisha-Bars, Tabakläden oder vergleichbare bargeldintensive Kleinstbetriebe nach Steuer‑, Fördermittel- oder Insolvenzverfahren unter (leicht) veränderter Inhaber‑, Geschäftsführer- oder Gesellschafterstruktur am selben oder an einem anderen Standort fortgeführt oder neu gegründet wurden. Antwort (Drs. 19/12540):
„Zur Anzahl von Fällen von festgestellter oder mutmaßlicher Steuerhinterziehung bei Kiosken, Spätverkaufsstellen, Shisha-Bars, Tabakläden und vergleichbaren bargeldintensiven Kleinstbetrieben werden keine gesonderten statistischen Aufzeichnungen geführt. Auch werden keine gesonderten statistischen Aufzeichnungen betreffend etwaige Fälle von Subventionsbetrug, zweckwidriger Verwendung öffentlicher Fördermittel oder Rückforderungsverfahren in Zusammenhang mit den abgefragten Gewerben geführt. Dies gilt ebenso für die Fortführung der abgefragten Gewerbe unter (leicht) veränderter Inhaber‑, Geschäftsführer- oder Gesellschafterstruktur nach Steuer‑, Fördermittel- oder Insolvenzverfahren am selben Standort oder an einem anderen Standort sowie für etwaige Neugründungen.“
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
