Niedersachsen: Steuerbetrug wirksam bekämpfen
aus wistra 8/2026
In den Landtag von Niedersachsen ist ein Antrag eingebracht worden, der sich – wenn auch wieder einmal sprachlich ausgesprochen bemerkenswert („Steuerbetrug“ statt „Steuerhinterziehung“) dem Steuerstrafrecht widmet (Drs. 19/10666). Der Landtag solle Folgendes beschließen:
„Steuerhinterziehung, organisierter Steuerbetrug und Geldwäsche verursachen erhebliche fiskalische und wirtschaftliche Schäden, untergraben die Steuergerechtigkeit und beeinträchtigen das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaates. Die durch Steuerfahndung und Betriebsprüfung festgestellten Mehrsteuern belegen die Wirksamkeit staatlichen Handelns, bilden angesichts erheblicher Dunkelfelder jedoch nur einen Teil des tatsächlichen Schadens ab. Umfangreiche Erscheinungsformen der Steuerkriminalität, insbesondere bei grenzüberschreitenden Betrugsmodellen wie Umsatzsteuerkarussellen sowie unter Ausnutzung digitaler Geschäftsmodelle und komplexer Kapitalmarktgestaltungen, stellen den Steuervollzug vor wachsende Herausforderungen und erfordern einen stärker datenbasierten, koordinierten und spezialisierten Ansatz. Niedersachsen nimmt im Bereich moderner Datenanalysen im Steuervollzug eine Vorreiterrolle ein. Mit dem Forschungsprojekt TaDeA (Tax Data Analytics) entwickelt das Landesamt für Steuern Niedersachsen in Kooperation mit der Universität Oldenburg innovative Methoden zur frühzeitigen Erkennung von Umsatzsteuerbetrug und aggressiven Steuervermeidungspraktiken. Ergänzend hat Niedersachsen ein anonymes Hinweisgebersystem für steuerlich relevante Sachverhalte eingeführt und damit einen zusätzlichen, rechtsstaatlich abgesicherten Zugang zur Aufdeckung von Steuerdelikten geschaffen. Zugleich zeigen bundesweite Debatten zur Aufarbeitung komplexer Sachverhalte sowie Forderungen nach zusätzlicher Prüf- und Koordinierungskapazität, dass eine stärkere bundes- und länderübergreifende Zusammenarbeit erforderlich ist. In diesem Zusammenhang ist der von der Bundesregierung jüngst vorgestellte Aktionsplan gegen Steuerkriminalität zu begrüßen. Der Landtag bittet die Landesregierung,
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1. für die Steuerverwaltung entwickelte datenbasierte Analyseinstrumente, wie z. B. das Projekt TaDeA aus Niedersachsen, für Zwecke der frühzeitigen Betrugserkennung nutzbar zu machen;
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2. die personellen und organisatorischen Ressourcen in Steuerfahndung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung sowie Betriebs‑, Groß- und Konzernbetriebsprüfung risikoorientiert weiterzuentwickeln und dauerhaft spezialisierte Prüfteams für internationale, digitale und komplexe Sachverhalte zu stärken;
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3. die Personalgewinnung und die Arbeitgeberattraktivität der Steuerverwaltung langfristig zu fördern. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Förderung der Barrierefreiheit und die Nutzung neuer Arbeitstechniken, wie der Umgang mit KI‑Tools, sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ein Ausbau des Online-Marketings;
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4. das anonyme Hinweisgebersystem für steuerlich relevante Sachverhalte regelmäßig zu evaluieren und die Verfahrensabläufe so weiterzuentwickeln, dass Hinweise effizient, rechtssicher und zeitnah geprüft werden können;
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5. die länder- und behördenübergreifende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung organisierter Finanzkriminalität, insbesondere bei überregionalen Umsatzsteuer- und Geldwäschestrukturen, weiter zu vertiefen.
Der Landtag bittet die Landesregierung, sich auf nationaler und europäischer Ebene einzusetzen für
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1. eine stärkere bundesweite Koordinierung bei der Bearbeitung komplexer steuerlicher Großverfahren;
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2. den Ausbau der ressort- und länderübergreifenden Koordinierung zur Bekämpfung organisierter Steuerkriminalität einschließlich der Schnittstellen zur Geldwäschebekämpfung;
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3. die Prüfung zusätzlicher bundesweit einsetzbarer Prüf- und Koordinierungskapazitäten bei komplexen Massensachverhalten;
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4. einen modernen, rechts- und datenschutzkonformen Rechtsrahmen für automatisierte Datenanalysen im Steuervollzug;
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5. eine gesetzliche Regelung der Verpflichtung, eine digitale Zahlungsmethode in Gewerbebetrieben mit hohem Barzahlungsaufkommen anzubieten;
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6. eine konsequente Stärkung grenzüberschreitender Ermittlungs- und Kooperationsstrukturen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs sowie des Zusammenwirkens mit der Europäischen Staatsanwaltschaft;
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7. die Entwicklung gemeinsamer europäischer Standards zur Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerdelikte und aggressiver Steuervermeidung sowie
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8. die Stärkung eines umfassenden und zeitnahen Informationsaustauschs auf europäischer Ebene.“
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
Verlag C.F. Müller
