aus wistra 8/2026
In der Hamburger Bürgerschaft wurde sich verschiedenen Themen der Steuerverwaltung gewidmet, nebst strafrechtlichen Bezügen. Einleitend wird durch die Senatsverwaltung festgehalten, dass die Steuerverwaltung an Recht und Gesetz gebunden und insgesamt darauf ausgerichtet ist, Steuern zutreffend festzusetzen und zu erheben. Sämtliche Steuerfälle unterlägen zunächst einer Überprüfung durch den Innendienst. Betriebe aller Größenklassen mit einem besonderen Steuerausfallrisiko würden zudem im Außendienst geprüft. Die Auswahl der von den Außendiensten zu prüfenden Fälle erfolge risikoorientiert. Die Bekämpfung und Vermeidung von Steuerhinterziehung habe hohe Priorität. Die Steuerverwaltung Hamburg statte die Außendienste personell angemessen aus und verstärke zudem seit Jahren ihre Personalakquise. Überdies werde durch den Neubau der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg (NoA) eine moderne Bildungseinrichtung geschaffen, die die Ausbildung attraktiver machen werde (Drs. 23/3743).
Zu Lohnsteuer-Außenprüfungen werden folgende Zahlen mitgeteilt:
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Jahr |
Anzahl |
Mehrergebnis in EUR |
Prüfquote in % |
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2024 |
2.296 |
27.944.289 |
3,6 |
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2025 |
2.239 |
25.368.460 |
3,7 |
Zu Lohnsteuer-Nachschauen werden folgende Zahlen mitgeteilt:
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Jahr |
Anzahl |
Mehrergebnis in EUR |
Prüfquote in % |
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2024 |
7 |
- |
0,01 |
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2025 |
5 |
- |
0,01 |
Lohnsteuer-Nachschauen dienen – so wird weiter ausgeführt – der zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte und werden nur anlassbezogen durchgeführt, z.B. wenn ein Steuerpflichtiger Fragen des Finanzamtes nicht beantwortet. Ein Mehrergebnis ergibt sich aus den Lohnsteuer-Nachschauen daher regelmäßig nicht und ist auch nicht deren Zielsetzung.
Zu Umsatzsteuer-Außenprüfungen werden folgende Zahlen mitgeteilt:
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Jahr |
Anzahl |
Mehrergebnis in EUR |
Prüfquote in % |
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2024 |
1.402 |
28.480.043 |
0,9 |
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2025 |
1.232 |
31.242.240 |
0,8 |
Zu Umsatzsteuer-Nachschauen werden folgende Zahlen mitgeteilt:
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Jahr |
Anzahl |
Mehrergebnis in EUR |
Prüfquote in % |
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2024 |
886 |
451.304 |
0,6 |
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2025 |
754 |
342.409 |
0,5 |
Kassen-Nachschauen gem. § 146b AO werden ebenfalls thematisiert (2024: 813/2025: 848). Diese sind nicht auf die Erzielung eines Mehrergebnisses ausgerichtet. Anders als Betriebsprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen dienen Kassen-Nachschauen dazu, die Ordnungsmäßigkeit von Aufzeichnungen und Buchungen im Moment der Durchführung der Kassen-Nachschau sicherzustellen. Steuerliche Auswirkungen ergeben sich erst nachgelagert und nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Kassen-Nachschau.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
