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Bundestag: Abrechnungsbetrug im Gesundheits- und Pflegewesen

aus wistra 8/2026

Im Bundestag ist angemerkt worden, dass es Berichte über umfangreichen Abrechnungsbetrug im Gesundheits- und Pflegewesen gäbe. Insbesondere der Bereich ambulanter Pflegedienste werfe erhebliche Fragen zur Funktionsfähigkeit und Kontrolltiefe der bestehenden Prüf- und Abrechnungssysteme auf. Ermittlungsbehörden würden seit Jahren darauf hinweisen, dass ein erheblicher Teil der bekannten Betrugsfälle nicht auf komplexe Täuschungshandlungen zurückzuführen ist, sondern auf strukturelle Schwächen, unzureichende Kontrollen und ein System, das Manipulation offenbar in großem Umfang ermöglicht (BT‑Drucks. 21/4675). Die Bundesregierung merkt hierzu an (BT‑Drucks. 14/5114), dass die effektive Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen für sie ein wichtiges und dauerhaft im Fokus stehendes Thema ist. Bereits mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) vom 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) sei festgelegt worden, dass Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen einzurichten sind, die Fällen und Sachverhalten nachzugehen haben, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der sozialen Pflegeversicherung (SPV) hindeuten.

Zur Fallentwicklung gemäß der §§ 263, 263a StGB (PKS-Schlüssel 518110) für die Jahre 2022 bis 2024 verweist die Bundesregierung auf das Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2024 des Bundeskriminalamts (BKA), welches über die Internetseite des BKA abrufbar ist. Die Anzahl der erfassten Fälle betrug demnach für das Vorjahr 20.553 Fälle, für das Jahr 2023 2.169 Fälle und für das Jahr 2022 2.744 Fälle. Der Fallanstieg für das Jahr 2024 soll maßgeblich auf ein Umfangverfahren aus Schleswig-Holstein zurückzuführen sein.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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