aus wistra 8/2026
Im Bundestag merken Fragesteller an, dass der geschätzte Schaden durch sog. Cum/Cum-Gestaltungen in Deutschland sich auf 28,5 Mrd. EUR belaufen soll, von denen bis heute von den Behörden erst ein minimaler Anteil zurückgefordert werden konnte (BT‑Drucks. 21/5559). Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) würde bei der Aufarbeitung von Cum/Cum-Geschäften eine zentrale Rolle spielen, indem sie als Aufsichtsbehörde Daten erhebt, Sonderprüfungen durchführt und die Risiken für die Stabilität des Finanzsystems bewertet. Seit 2017 habe die Bafin mehrfach Abfragen durchgeführt, um das Ausmaß der Cum/Cum-Geschäfte zu ermitteln. Diese Abfragen würden darauf abzielen, ein vollständiges Bild über potentielle finanzielle Belastungen aus Rückforderungen zu gewinnen und möglichen aufsichtlichen Handlungsbedarf zu prüfen. Die Bafin habe am 15.12.2025 eine erneute Abfrage zu Cum/Cum-Geschäften gestartet; diese richte sich an den Großteil der deutschen Kreditinstitute, an ausgewählte Wertpapierinstitute und an Institute aus dem Bereich der Finanzmarktinfrastrukturen, an alle externen Kapitalverwaltungsgesellschaften mit der Erlaubnis, offene Wertpapierfonds zu verwalten, sowie an Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds, die jeweils unter Bundesaufsicht stehen. Die Bafin begründe diese vierte Abfrage ausdrücklich mit der „zunehmenden steuer(straf-)rechtlichen Diskussion“.
Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass
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ein erster Fragenblock dazu dient, die Beteiligung der beaufsichtigten Unternehmen an möglichen Cum/Cum-Geschäften besser einschätzen zu können;
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ein zweiter Fragenblock (potentielle) finanzielle Belastungen in den Blick nimmt;
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ein dritter Fragenblock sich mit der Betroffenheit von derzeit in den beaufsichtigten Unternehmen tätigen Personen durch Ermittlungs- bzw. Strafverfahren befasst.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
